Sachverständigenbüro Hartmann

Diplom-Ingenieur Lothar Hartmann, Sachverständiger gemäß § 53 AwSV zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Was ist die AwSV?

Die Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen regelt bundeseinheitlich den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die Einstufung von Stoffen und Gemischen, die technischen und organisatorischen Anforderungen an Anlagen und die Anforderungen an Sachverständige und Fachbetriebe. 

 

Die Verordnung ist seit 2017 in Kraft und ersetzt die vorher gültige VAwS. Mit dem Inkrafttreten der AwSV wurden die Pflichten der Anlagenbetreiber detailliert und dem Stand der Technik angepasst.

Sind die Prüfungen verpflichtend?

 Ja. Die Sachverständigen-Prüfungen nach AwSV müssen je nach Anlage und Standort einmalig oder wiederkehrend durchgeführt werden. Der Betreiber einer Anlage für wassergefährdende Stoffe ist verpflichtet, die Prüfung auf den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage von sich aus zu veranlassen.

 

Die Einhaltung der AwSV wird von den Kreisverwaltungsbehörden überwacht (Landratsämter und Städte).

 

 

Was wird geprüft?

Alle Anlagen müssen geprüft werden, die wassergefährdende Stoffe lagern, abfüllen, umfüllen, herstellen behandeln und verwenden.
Das betrifft zum Beispiel:

  • Heizölverbraucheranlagen 
  • Altöltanks
  • Betriebstankstellen
  • Industrieanlagen
  • Biogasanlagen 
  • JGS-Anlagen (Jauche, Gülle, Silage)
  • Geothermieanlagen

Welche Heizöltanks sind prüfpflichtig?

  • alle unterirdischen Tanks
  • alle Tanks mit Volumen größer 10.000 Liter
  • alle Tanks mit Volumen größer 1.000 Liter
    und Standort im Schutzgebiet

Kontakt

Büro Erlangen:

Tel.: 09131 9233692
Niederlassung Bad Aibling:
Tel.: 08061 3460244

 

Mobil: 0152 34130349


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